Deutsche Gesellschaft für Zytologie 1960

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.

Datenschutzerklärung für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Zytologie (DGZ)

Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist die Deutsche Gesellschaft für Zytologie (DGZ)
Schriftführer: Prof. Dr. Dr. h. c. Nikolaus Freudenberg
Burgunderstr. 1
79104 Freiburg /Br.
Telefon: (0)151 12781206 (Mo-Fr 9-12 Uhr)

E-Mail: info@d-g-z.de

Die verantwortliche Stelle entscheidet gemeinsam mit den vom Vorstand benannten Funktionsträgern über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Art der Daten

Für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Zytologie (DGZ) werden in der Mitgliederverwaltung (Schatzmeister der DGZ) folgende persönliche Daten erhoben:

Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum, Dienststellung, Ausbildung, Jahresbeitrag, Privat- und Dienstanschrift, Telefon, Fax und E-Mail, zytologische Tätigkeit (Beginn, Ausbildungsstätte, derzeitige zytologische Tätigkeit).

Die o.g. Daten werden ausschließlich zum Zweck der Aufnahme als Mitglied in die DGZ, der Korrespondenz der Mitglieder mit dem Vorstand der DGZ und der Zusendung von Zytologie-relevanten Informationen, insbesondere der regelmäßigen Rundschreiben, an die Mitglieder sowie des Verhandlungsbands der DGZ, verwendet.

Für die Beantragung zum Erwerb des Zertifikats der DGZ in gynäkologischer Zytologie für Ärzte sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  1. Antragsformular mit persönlichen Daten wie bei der Beantragung der Mitgliedschaft (s.o.) und tabellarischer Lebenslauf,
  2. Facharztzeugnis,
  3. Bestätigung über mindestens zwei Jahre zytologische Tätigkeit (bei Ganztagstätigkeit) durch den Arbeitgeber; bei Teilzeitbeschäftigung muss die Bestätigung entsprechend angepasst werden,
  4. Passbild oder Fotokopie vom Personalausweis
  5. die bezahlte Verwaltungsgebühr für die Zertifizierung (150,00 EUR).

Für die Beantragung zum Erwerb des Zertifikats der DGZ zur Ausübung der Zytodiagnostik für MTA-L und CTA sind die folgenden Unterlagen erforderlich:

  1. Abschlusszeugnis der MTA-L Schule/Zytologieschule,
  2. eine Bestätigung von mindestens 2 Jahren Vollzeittätigkeit in der Zytologie für MTA-L oder
 eine Bestätigung von mindestens einem Jahr Vollzeittätigkeit in der Zytologie für Zytologieassistent/-innen (Die Bestätigung hierüber muss vom Arbeitgeber erfolgen),
  3. eine Fotokopie des Personalausweises oder ein Passbild,
  4. die bezahlte Verwaltungsgebühr für die Zertifizierung (VDCA-Mitglied: 175 € und Nicht VDCA-Mitglied 225 €)

Datenverarbeitung, -übermittlung und -nutzung

Die verantwortliche Stelle in Form des Vorstands der DGZ entscheidet über die Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch die vom Vorstand benannten Funktionsträger. Dabei werden die entsprechenden datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DSDVO) eingehalten.

Datenübermittlung an Dritte

Eine Übermittlung personenbezogener Daten eines Mitglieds an Dritte findet nur statt, sofern dies gesetzlich erlaubt ist oder das Mitglied eingewilligt hat.

Widerruf der Mitglieder zur Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung eines Mitglieds sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf der bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.  

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht dem Mitglied im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unserer Gesellschaft befindet (Frankfurt/M.). 

Recht auf Datenübertragbarkeit

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Daten, die die DGZ auf Grundlage der Einwilligung des Mitglieds automatisiert verarbeitet, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern das Mitglied die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Jedes Mitglied hat jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich das Mitglied jederzeit über die o.g. verantwortliche Stelle an uns wenden.